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Recht
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Auf was kommt es an beim Geld-Verdienen?

Viele Jugendliche wollen einen Teil Ihrer Ferien arbeiten, um sich grössere Anschaffungen oder Ferien mit Freunden leisten zu können. Ferienjobs geben auch schon erste Einblicke ins Berufsleben, fördern die Eigenverantwortung und können sogar richtungsweisend für die spätere Berufswahl sein.

Rund um Jugendarbeit gibt es jedoch viele Fragen und Unklarheiten. Im Folgenden haben wir Ihnen einige rechtliche Aspekte aufgelistet:

  • Für Ferienjobs gelten die gleichen Bestimmungen wie im Arbeitsrecht. Jedoch gibt es für Jugendliche – unter 18 Jahren – spezielle Schutzbestimmungen, die in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt sind. Dazu haben wir in den weiterführenden Links Dokumente zur Einsicht angehängt.
  • Jugendliche unter 18 Jahren sind noch nicht geschäftsfähig und brauchen die Zustimmung Ihrer Eltern, um einen Job annehmen zu können.
  • Bei Jobverhandlungen gilt bereits eine mündliche Vereinbarung, um Abmachungen zu besiegeln. Trotzdem ist ein schriftlicher Vertrag, in dem die Anstellungsdauer, die Arbeitsdauer, allgemeine Bedingungen und der Lohn festgehalten sind, sicherer.
  • Jugendliche ab 13 Jahren dürfen bei Ferienjobs leichte Arbeiten verrichten. Es muss gewährleistet sein, dass sie durch die Arbeit nicht überfordert werden und sie keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit und die physische und psychische Entwicklung hat.
  • Kellnern, im Kino oder im Theater arbeiten, ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
  • Der Lohn ist Verhandlungssache, je nach Alter liegt der Stundenlohn zwischen 9.- bis 20.- CHF.
  • Sozialabzüge müssen erst ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird, bezahlt werden.
  • Wenn der Job nicht mehr passt, kann nur frühzeitig gekündigt werden, wenn das im Arbeitsvertrag festgehalten ist, oder mit dem Einverständnis des Arbeitgebers.

Bevor aber durchgestartet werden kann, muss erst ein Job her. Gerade kurz vor den Ferien noch einen coolen Job zu finden, ist zwar möglich, aber meistens schwierig. Also lieber frühzeitig mit dem Suchen und Bewerben anfangen.

Auf was es bei der Ferienjobsuche ankommt:

  • Der erste Eindruck hinterlässt das Bewerbungsdossier. Es sollte optisch ansprechend und fehlerfrei geschrieben sein.
  • Ein aktuelles Foto auf dem Lebenslauf macht sich gut. So kann sich der Arbeitgeber auch gleich ein besseres Bild machen.
  • Den Bekanntenkreis nutzen – vielleicht braucht jemand während den Ferienwochen Unterstützung im Geschäft.
  • Direkt in den bevorzugten Geschäften nachfragen, ob Ferienjobs zu haben sind. 
Autor
Natalie Zumbrunn
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