Sicherer Spass auf der Piste
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Ab auf die Bretter – aber sicher – Teil 2

Rücksichtsvoller Pistenspass

Letzte Woche haben wir Ihnen in Anbetracht der aktuell laufenden Wintersportsaison bereits einige Hinweise für eine gute Vorbereitung und sicheres Fahren auf der Skipiste gegeben. Sie und Ihre Familie legen auf der Piste vermutlich gerne direkt los und möchten nicht erst die FIS-Regeln studieren. Aus diesem Grund stellen wir sie Ihnen, wie versprochen vor. Der oberste Grundsatz der FIS-Regeln lautet "Rücksicht".

 

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

 

Die Regeln sind übernommen aus dem Dokument „10 FIS Verhaltensregeln“ von der Homepage von swissski.

 

Übrigens wurden die Verhaltensregeln an einem Kongress der FIS (Fédération Internationale de Ski) im Jahr 1967 in Beirut definiert. Seither wurden sie nur noch einmal im Jahr 1990 und einmal im Jahr 2002 leicht angepasst. Die FIS-Verhaltensregeln sollen einer Strassenverkehrsordnung ähneln und Unfälle und gegenseitiges Gefährden verhindern.

 

Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne und unfallfreie Ski- und Snowboardsaison.

 

Weitere Informationen finden Sie unter bfu.ch.

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