Eine Trennung bringt neue Entscheidungen mit sich

Getrennte Wege

Kümmern Sie sich um Ihre Kinder

Trennen sich Vater und Mutter, so ist dies auch für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Sehr wichtig zu bedenken ist dabei auch, dass Sie - trotz der Trennung - die Eltern der Kinder bleiben. Die Verantwortung, die Sie als Mutter oder Vater haben, verändert sich mit der Trennung aber.

Respektieren Sie die Gefühle Ihrer Kinder. Dadurch ermöglichen Sie es ihnen, die Beziehung zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Fühlen Sie sich in die Situation Ihrer Kinder ein, und bereiten Sie sie - wie auch sich selbst - auf die neue Situation vor.

  • Vater und Mutter haben sich nicht mehr so gerne wie früher und haben andere, voneinander abweichende Interessen entwickelt.
  • Wiederholen Sie immer wieder, dass die Kinder keine Schuld haben an der Trennung; entlasten Sie sie von Schuldgefühlen.
  • Äussern Sie sich nicht abwertend über Ihren früheren Ehepartner, respektive Ihre frühere Ehepartnerin in Gegenwart Ihrer Kinder. Sie schaden damit deren seelischer Entwicklung.
  • Besprechen Sie Unklarheiten direkt mit Ihrem früheren Partner, respektive Ihrer früheren Partnerin. Die Kinder werden nicht als "Spione" betrachtet.
  • Verlangen Sie Parteilosigkeit von Ihren Kindern. Sie müssen keine Entscheide fällen, Sie überfordern sie damit. Die Kinder dürfen beide Elternteile - auch nach der Trennung - lieben.
  • Emotionen, grade nach Besuchstagen, wie Aggression, Verschlossenheit oder Trauer kommen häufig vor bei Kindern. Dies ist ihre Reaktion auf die Situation, hat aber in der Regel keinen direkten Zusammenhang mit der Zuneigung zu einem Elternteil.
  • Sie lieben Ihre Kinder, das müssen sie wissen und spüren. Und beide, Vater und Mutter, sorgen auch weiterhin für ihr Wohl.

Neue und relevante Entscheidungen

  • Obhut/Sorgerecht: Die elterliche Sorge bleibt bei beiden Eltern. Bei einer Scheidung wird aber grundsätzlich die elterliche Sorge einem Elternteil alleine zugewiesen. Im gegenseitigen Einvernehmen aber können beide Eltern die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen.
  • Umgangsrecht: Die Kinder haben Anrecht auf eine Beziehung zur Mutter und zum Vater. Es braucht eine optimale Kontaktregelung, die die Interessen der Kinder und jenes Elternteils, der nicht bei den Kindern wohnt, angemessen berücksichtigt.
  • Unterhaltsbeiträge: Schon vor einer geplanten Trennung ist es wichtig festzulegen, aufgrund der jeweiligen persönlichen Budgets, welcher Elternteil wieviel Geld pro Monat zur Verfügung haben muss.

 

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