Kinder rennen gern - stürzen aber auch
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Herausgebrochener Zahn: Jede Minute zählt!

Fast jedes zweite Kind erleidet beim Herumtollen auf dem Spielplatz oder in der Badi noch vor seinem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Die richtigen Massnahmen bei einem herausgebrochenen oder verletzten Zahn erhöhen die Heilungschancen markant.


Kinder und Jugendliche plantschen ausgelassen im Pool, stürzen sich mutig vom Sprungturm, rempeln, drängeln und schubsen sich gegenseitig vom Floss oder Beckenrand. Nicht immer bleibt es dabei beim unbeschwerten Geniessen:
Ungefähr 50 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Europa erleiden noch vor ihrem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Meistens ereignen sich diese aufgrund von Stürzen oder Kollisionen auf Wasserrutschen und Sprungbrettern. Präventiv können Eltern, Sportlehrer und andere Aufsichtspersonen Kinder für mögliche Gefahrensituationen sensibilisieren und Verhaltensregeln aufstellen. Doch trotzdem kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. Was kann und soll man also im Falle eines Zahnunfalls tun?
 

  • Zahn suchen
  • Wurzeloberfläche nicht berühren und keinesfalls mechanisch reinigen oder desinfizieren
  • Falls der Zahn schmutzig geworden ist, diesen nur kurz unter fliessendem kaltem Wasser abspülen
  • Den Zahn umgehend an die entsprechende Stelle im Gebiss zurückstecken. Beherztes Zupacken ist dabei angesagt.
  • Falls das Zurückstecken nicht funktioniert, den Zahn sofort feucht halten – in Zahnrettungsbox, notfalls in physiologische Kochsalzlösung oder kalte, sterile H-Milch einlegen
  • Zahnarzt schnellstmöglich aufsuchen


Zusatzversicherung sinnvoll
Ergänzend zur Grundversicherung ergibt es Sinn, eine Zahnzusatzversicherung für das Kind abzuschliessen. SWICA empfiehlt Eltern, bis zum 6. Lebensjahr des Kindes eine Ergänzungsversicherung DENTA abzuschliessen. Dies in Ergänzung zur Zusatzversicherung COMPLETA TOP, die sich an den Kosten für die Zahnbehandlungen und Dentalhygiene mit 50 Prozent (max. CHF 100.– pro Kalenderjahr) respektive an Zahnstellungskorrekturen mit 50 Prozent (max. CHF 10’000.– pro Kalenderjahr) beteiligt. DENTA bietet vier Leistungsstufen an und wird nach Abzug der COMPLETA TOP berechnet: Mit der höchsten Stufe werden 75 Prozent (höchstens CHF 2’000.– pro Kalenderjahr) von zahnärztlichen Behandlungen übernommen. Bei Zahnstellungskorrekuren gilt eine Kostendeckung von 75 Prozent (max. CHF 4’000.– jährlich ) bei Kindern bis zum 25. Altersjahr.

 

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