Hygieneregeln fürs Fleischfondue
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Hygieneregeln fürs Fleischfondue

Bei vielen Familien hat das Fleischfondue am Weihnachtsabend Tradition. Um am Morgen danach keine böse Überraschung zu erleben, müssen jedoch wichtige Hygieneregeln beachtet werden. Was Sie bei der Zubereitung eines Fondue Chinoise beachten müssen, erfahren Sie im Gesundheitstipp.


Am Weihnachtsabend ein feines Fondue Chinoise geniessen – bei vielen Familien gehört diese Tradition zum Weihnachtsfest dazu. Dabei besteht aber immer auch die Gefahr, eine Magen-Darm-Krankheit einzufangen, wenn die Lebensmittel unsachgemäss verarbeitet oder zubereitet wurden. Jeweils gegen Ende des Jahrs nehmen Durchfallerkrankungen wie beispielsweise Campylobacteriose stark zu. Ein Grund dafür ist, dass die Hygieneregeln rund um die Vor- und Zubereitung des beliebten Weihnachtsmahls Fondue Chinoise nicht eingehalten werden.

Keine harmlose Erkrankung
Die sogenannten Campylobacter-Bakterien sind vor allem in Geflügelfleisch zu finden. Hat man sich mit den Bakterien infiziert, können diese zu schwerem Durchfall führen. Begleitet wird die Durchfallerkrankung von Fieber und starken Magenkrämpfen. Campylobacter-Bakterien sind in den letzten Jahren sehr stark auf dem Vormarsch und haben sogar bereits die Salmonellen als Nummer-1-Infektion abgelöst. Treten also nach dem Verzehr von Fleisch die genannten Symptome auf, ist der Gang zum Arzt unausweichlich.

Hygieneregeln
Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, sollten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit BAG bei der Vor- und Zubereitung von Fondue Chinoise – oder anderen Fleischgerichten – die folgenden Regeln beachtet werden:

  • Für die verschiedenen Fleischsorten und die übrigen Lebensmittel zwingend separate Schneidbretter, Teller, Messer usw. verwenden.
  • Beim Essen immer zwei verschiedene Teller verwenden. Einer für das rohe, ungekochte Fleisch und ein anderer Teller für die gekochten Speisen sowie die Saucen.
  • Das rohe Fleisch sollte beim Vorbereiten sowie auch während dem Essen nicht mit anderen Lebensmitteln wie Beilagen oder Salat in Berührung kommen.
  • Gleiches gilt für den «Tropfsaft» des Fleischs: Auch dieser sollte nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen.
  • Vor allem Pouletfleisch muss immer ganz durchgekocht/durchgebraten sein. Es darf unter keinen Umständen roh verzehrt werden.

 

Bei weiteren Fragen rund um Ihre Gesundheit stehen Ihnen als SWICA-Versicherte die Ärzte und das medizinische Personal der telefonischen Gesundheitsberatung sante24 kostenlos und rund um die Uhr mit fachkundigem Rat zur Verfügung. Auf Wunsch vereinbart sante24 einen Arzttermin. Tel. +41 (0)44 404 86 86. Mit der medizinischen App BENECURA können SWICA-Versicherte ausserdem bei Krankheitssymptomen einen digitalen SymptomCheck machen und erhalten Empfehlungen fürs weitere Vorgehen. Bei einem anschliessenden Telefonat mit sante24 entscheidet der Kunde im Einzelfall selber, ob er die im SymptomCheck gemachten Angaben sante24 freigeben möchte.

 

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