Was ändert sich an den Krankenkassen 2020?
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Krankenkassen in der Schweiz: Was ändert sich 2020

Bisher zeigte sich in jeglichen Studien: Schweizer Krankenversicherungen sind teuer, doch zeichnet sich die Bevölkerung durch einen sehr guten Gesundheitszustand aus. Kurze Wartezeiten und vor allem ein dichtes Netzwerk von Ärzten und Krankhäusern trägt dazu bei, dass


die Menschen in der Schweiz abgesichert sind. Nun wird allerdings klar, dass die Prämien für die Grundversicherung im Jahr 2020 um circa 2 bis 3 Prozent anstiegen soll. Die Mitglieder der Krankenkassen sind schockiert, denn mit diesem Prozentsatz hat niemand gerechnet.

 

Was sind Prämien der Schweizer Krankenversicherung?
Unter der Prämie wird der Beitrag verstanden, den Sie an die Kasse bezahlen müssen, um deren Leistungen zu erhalten. In der Schweiz gilt seit dem Jahr 1996 das Krankenversicherungsgesetz, was vorschreibt, dass jeder Bürger versichert sein muss. Dies bedeutet für Sie, dass Sie verpflichtet sind, in eine Krankenkasse einzutreten sowie die Beiträge zu zahlen. Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet dies aber auch, dass Sie bei einer Anfrage nicht abgelehnt werden dürfen.

Die Prämie kann die Versicherungsgesellschaft selbst frei festlegen. Jedoch müssen die Beiträge mit der gesetzlichen Lage in der Schweiz vereinbar sein. Um ein Kontrollorgan zwischen Versicherer und Versichertem einzurichten, wurde das Bundesamt für Gesundheit damit beauftragt, die Prämienhöhe zu überprüfen. So können Sie sicher sein, dass die Beiträge kein Wucher sind oder Ihnen Schaden zufügen.
Wichtig ist zu wissen, dass die Grundbeiträge zur gesetzlich verpflichtenden Versicherung zunächst einmal einkommensunabhängig sind. Hierbei handelt es sich um die sogenannte einheitliche Kopfprämie. Sie wird lediglich anhand von Versicherer, Alter und Region beeinflusst.

Warum sollen die Preise steigen?
Nachdem der erste Schock verdaut ist, stellt sich sicherlich die Frage, wie es zu einer solch drastischen Erhöhung der Beiträge kommen kann. Wo liegen die Ursachen? Stimmen werden laut, dass nicht die Kosten und Preise für Medikamente und Behandlungen schuld sind. Viel mehr seine die Krankenkassenpatient selbst an dieser drastischen Erhöhung Schuld. Schließlich zeigt sich in den letzten Jahren ein Anstieg der Inanspruchnahme der Leistungen. Immer mehr Anträge gehen bei der Krankenkasse ein, sie solle doch die Kosten für diverse Behandlungen übernehmen. Die Menge an Leistungen kann kaum mehr mit den aktuellen eingespülten Beiträgen abgedeckt werden.

Zudem wird deutlich: Die Ärzte und Spitäler haben eine sehr große Freiheit, wenn es um die Abrechnung der einzelnen Leistungen geht. So ist es den Krankenkassen kaum möglich einzusehen, welche Tarifposition die Ärzte nutzen. Jedoch gibt es hierbei bessere und schlechtere Tarifpositionen, welche mit niedrigeren oder höheren Kosten für die Kasse verbunden sind. Ob die eingetragenen Leistungen den tatsächlich durchgeführten Tarifpositionen entsprechen, ist kaum nachvollziehbar.
Die Last dieser Unüberschaubarkeit soll nun auf den Mitgliedern der Krankenkasse lasten.

Welche Leistungen stehen Grundversicherten in der Schweiz zu?
Jede Grundversicherung in der Schweiz, welche Ihnen zur Absicherung der Gesundheit zur Verfügung steht, unterliegt einem Pflichtkatalog. Hierin sind alle Leistungen definiert, welche Sie als Versicherter oder Versicherte in Anspruch nehmen dürfen. Jene Leistungen dürfen auch nicht von der Kasse abgelehnt werden.

Zunächst einmal werden alle Arztkosten übernommen, welche ihnen durch eine Behandlung anfallen. Sollten Sie eine Behandlung durchführen lassen, die nicht in den Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse fällt, muss dies noch vor der Behandlung vom Arzt kommuniziert werden. Oftmals erhalten Sie dann eine Einwilligungserklärung, welche Sie unterschreiben müssen. So kann die Arztpraxis im Nachhinein nachweisen, dass Sie der Durchführung zugestimmt haben und darüber informiert wurden, dass die Kosten nicht getragen werden. Werden Medikamente durch den Arzt verschrieben, gilt hierbei ebenfalls die Pflicht des Arztes, Sie über die Kostenübernahme oder Nicht-Übernahme zu informieren.

Zu den finanzierten Leistungen gehört ebenfalls das Impfen. Immer wieder entstehen neue Infektionskrankheiten, die durch eine simple Impfung zu vermeiden sind. Ebenso sind altbekannte Impfungen im Leistungsspektrum erfasst. ZU beachten ist jedoch, dass ausschließlich Impfungen übernommen werden, welche im heimischen Plan der Schweiz vermerkt sind. Diese können Sie bei Ihrem Arzt einsehen. Impfungen, welche im Ausland benötigt werden, so beispielsweise die Gelbfieber-, Hepatitis A- oder Malariaimpfungen, werden nicht übernommen. Ebenfalls können Sie sich nicht einfach gegen eine Grippe impfen lassen. Haben Sie jedoch Bedenken, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen. Werden Sie in eine besondere Risikogruppe eingestuft, kann die Grippeimpfung in den Rahmenplan der Krankenkasse eingefügt werden.
 

Wie vergleichen Sie Krankenkassen am besten?
Sollten Sie nun endliche ein Schritt gegen die hohen anfallenden Kosten wagen wollen, können Sie einen Kassenvergleich durchführen. Hierbei werden diverse Kriterien der Anbietenden Krankenkasse unter die Lupe genommen und tabellarisch aufgelistet. So können Sie mehrere Anbieter mit einander vergleichen, um schnell zu erkennen, wo Einsparpotenzial besteht. Hierbei ist es wichtig, dass Sie unverbindliche Anfragen bei den Kassen einholen. Zeigen Sie bei diesen klar und deutlich auf, dass es sich lediglich um einen Vergleich handelt, kein Vertragsabschluss zunächst stattfinden soll.
Um Stress, Zeit und Geld zu sparen, können Sie einen Krankenkassenvergleich durchführen. Bei einem von unzähligen Online Vergleichsportalen erfahren Sie mit wenigen Mausklicks, welche Kasse kostengünstigere Beiträge bereithält. Für den Krankenkassenvergleich geben Sie die notwendigen Kriterien Ihrer Krankenkasse in den Vergleichsrechner ein. Es entsteht ein direkter Überblick über alle anderen Anbieter von Krankenversicherungsschutz.

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