Gartengesellen nicht ganz ohne
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Exoten in unseren Gärten

Hübsch anzusehen – aber nicht ungefährlich

Im Sommer den Garten oder den Balkon zu bepflanzen, ist eine tolle Beschäftigung. Draussen an der frischen Luft können Sie von eigener Hand Ihr Paradies erschaffen. Zu Beginn stellt sich die Frage, „welche Pflanzen passen?“ oder „welche Pflanzen gefallen mir am besten?“.

Neben einheimischen Gattungen gibt es auch die sogenannten Neophyten. Übersetzt: „neue Pflanzen“. Sie bezeichnen Pflanzenarten, die absichtlich oder unabsichtlich ins Land eingeführt und angebaut werden. Die meisten dieser exotischen Schönheiten sind harmlos.

Neben den harmlosen Arten gibt es jedochebenfalls die invasiven Arten. Diese verwildern, breiten sich stark aus und verdrängen dabei einheimische Pflanzen. Einige von ihnen sind gar gefährlich für die menschliche Gesundheit, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten beschädigen.

41 der bis heute eingeführten Pflanzen sind aufgrund ihrer Eigenschaften auf einer schwarzen Liste festgehalten. Zudem wird eine Watch-Liste geführt, auf der 17 potenziell schädlich invasive Arten aufgeführt sind.

  • Schwarze Liste
    Liste der invasiven Neophyten der Schweiz, die in den Bereichen der Biodiversität, Gesundheit und der Ökonomie Schäden verursachen. Vorkommen und Ausbreitung dieser Arten müssen verhindert werden.
  • Watch-Liste
    Liste der invasiven Neophyten der Schweiz, die das Potenzial haben, Schäden zu verursachen und deren Ausbreitung daher überwacht und wenn nötig eigedämmt werden muss. Im benachbarten Ausland verursachen diese Arten bereits Schäden.

 

Die beiden Listen werden von der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen SKEW erstellt und aufgrund von Schadensmeldungen und Verbreitungskarten des ZDSF (Zentrum des Datenverbundnetzes der Schweizer Flora) periodisch aktualisiert.

Die Listen der invasiven Neophyten der Schweiz sind ein wichtiges Werkzeug für die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure. Sie liefern Entscheidungshilfen und ermöglichen Prioritäten bei der Vorbeugung und Bekämpfung invasiver Neophyten zu setzen.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz, regelt das Aussetzen von fremden Tier- und Pflanzenarten. Artikel 23 verlangt eine Bewilligung für das Ansiedeln von Tieren und Pflanzen landes- oder standortfremder Arten, Unterarten und Rassen.
Für alle Arten, die auf der Schwarzen und auf der Watch-Liste aufgeführt sind, gilt die Sorgfaltspflicht und Informationspflicht.

 

Wenn Sie Ihren Garten gestalten gibt es einige Tipps:

  • Nicht alle Neophyten sind invasiv. Über 500 Arten der Exoten sind ungefährlich und können unbedenklich angepflanzt werden.
  • Informieren Sie sich über die invasiven Pflanzen und entscheiden Sie, ob Sie solche anpflanzen möchten oder nicht.
  • Denken Sie daran – der Anbau von invasiven Neophyten ist meldepflichtig.
  • Wenn Sie invasive Pflanzenarten in Ihrem Garten anpflanzen – Achten Sie darauf, dass Sie vor der Versamungs-Zeit die Blüten abschneiden, damit sich die Pflanze nicht vermehren kann.
  • Entsorgen Sie die Erde und Pflanzenteile nicht im Kompost. Sonst hat die Pflanze dennoch die Möglichkeit sich auszubreiten. Für die Entsorgung gibt es spezielle Entsorgungsstellen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.

 

Geniessen Sie Ihre Pflanzen und Ihre Vielfalt!

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